Ambulante Hilfen zur Erziehung
Unsere Angebote:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe ist zur Unterstützung familiärer Systeme gedacht, z.B. bei Erziehungsfragen.
Rechtsgrundlage: § 31 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft
Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft, auch Betreuungshelfer genannt, richtet sich an Kinder oder Jugendliche mit familiären und/oder schulischen Problemen sowie z.B. Auffälligkeiten im Sozialverhalten, oder bei straffälligen Verfehlungen.
Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII
Ambulant Betreutes Wohnen
Für Jugendliche und junge Erwachsene die Unterstützungsbedarf in der Verselbständigung benötigen, zur Vorbereitung auf die eigene Wohnung und selbständige Lebensführung.
Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII
Schulbegleitung/-assistenz
Schulbegleitung, auch Schulassistenz genannt wird als Eingliederungshilfe gewährt. In der Schulbegleitung werden Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemstellungen betreut, bei denen eine intensive Betreuung zur Bewältigung des Schulalltags angezeigt ist. Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen, z.B. Autismus, Frühkindlicher Autismus oder Asperger Syndrom.
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII
Haus- und Familienpflege
Haus- und Familienpflege ist gedacht für Familien, die im Bereich der Haushaltsorganisation und hauswirtschaftlichen Fragen Unterstützungsbedarf haben.
Rechtsgrundlage: § 16 SGB VIII
Begleitete Umgänge
Begleitete Umgänge für Kinder und deren Eltern, die z.B. nach einer Trennungsphase oder längerer Abwesenheit eines Elternteils Unterstützung, Beratung und Begleitung benötigen, um tragfähige Beziehungen sicherzustellen.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB VIII